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Mit Wohnung bezeichnet man eins von zwei eng
zusammenhängenden Konzepten:
* Eine feste Behausung, in der ein oder mehrere Menschen ihren
dauerhaften Lebensmittelpunkt haben.
* Ein abgeschlossener Teil eines größeren Gebäudes, in dem
Menschen leben. Diese Bedeutung ist ein Spezialfall der ersten
Bedeutung und diejenige, die umgangssprachlich mit Wohnung meist
gemeint ist.
Eine Wohnung ist eine Anzahl von Räumen innerhalb eines festen
Gebäudes, die zu Wohnzwecken dienen und die selbständige
Lebensführung ermöglichen.
Man unterscheidet abgeschlossene und nicht abgeschlossene
Wohnungen.
Eine abgeschlossene Wohnung besteht demnach aus einer Anzahl von
Räumen innerhalb eines festen Gebäudes, die Wohnzwecken dienen
und die selbständige Lebensführung ermöglichen, bei der alle
Wohnräume zusammenhängend hinter der Wohnungseingangstür liegen
und eine in sich geschlossene Einheit zur Lebensführung bilden.
Lediglich Nebenräume dürfen außerhalb der Wohnung liegen.
Wohnung als
Behausung
Seit Menschen mit Ackerbau begonnen haben, teilweise wohl auch
vorher, leben sie in festen, unverrückbaren Behausungen, die man
auch Wohnung oder Wohnsitz nennt. Eine solche Wohnung dient dem
Schutz vor der Witterung, der Sicherheit, der Zubereitung und
Lagerung von Nahrung, der Körperpflege, aber auch dem eigenen
Gestaltungsspielraum und der Repräsentation.
Neben dem Bedürfnis nach Nahrung und Kleidung wird das Bedürfnis
nach einer Wohnung zu den menschlichen Grundbedürfnissen
gerechnet.
Über lange Zeiträume wurden Wohnungen fast ausschließlich von
Familien bewohnt; erst in modernen industriellen und
postindustriellen Gesellschaften breiten sich
Einzelpersonenhaushalte, Wohngemeinschaften und ähnliche
Wohnformen in größerem Umfang aus.
Wohnungen können unter anderem sein:
* Einfamilienhäuser
* Wohnungen im zweiten, unten beschriebenen Sinn
* Hausähnliche Strukturen wie Wohncontainer
* Höhlen
Mobile Behausungen, die wie Zelte ab- und wieder aufgebaut
werden, werden oft nicht als Wohnung in diesem Sinne angesehen.
Die Wohnung als der persönliche Lebensbereich bildet einen
Rückzugsraum gegenüber staatlicher Kontrolle und unterliegt in
dieser Funktion dem Schutz des Grundrechts aus Art. 13 des
Grundgesetzes.
Wohnung als Teil eines Wohnhauses
Eine Wohnung in diesem Sinn ist ein meist aus mehreren
zusammengehörenden Zimmern bestehender, nach außen
abgeschlossener Bereich innerhalb eines Gebäudes. Sie dient
einzelnen oder mehreren Personen als Wohnung im oben
beschriebenen allgemeineren Sinn.
Die Größe einer Wohnung wird entweder durch die Wohnfläche oder
durch die Anzahl der Zimmer gemessen. Bei der Wohnfläche spricht
man dabei von Quadratmetern. Bei der Anzahl der Zimmer hat sich
eine eigene Zählweise etabliert:
* Küche, Bad und Flur zählen nicht als ein Zimmer.
* Schlafzimmer, Wohnzimmer und Büro, sowie alle anderen gut
bewohnbaren Zimmer zählen als ganze Zimmer.
* Sind Dachschrägen vorhanden, müssen unter bestimmten
Voraussetzungen zur Berechnung der Wohnfläche von der
tatsächlichen Bodenfläche Abzüge vorgenommen werden:
Die Grundflächen von Räumen und Raumteilern mit einer lichten
Höhe von mindestens 2 m sind vollständig,
- von Räumen und Raumteilern mit einer lichten Höhe von
mindestens 1 m und weniger als 2 m sind zur Hälfte,
- von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen
nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
- von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der
Regel zur Hälfte anzurechnen. (s. auch DIN 277)
Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung lebt in gemieteten
Wohnungen und nicht in Wohneigentum.
Wohnungen unterscheiden sich anhand ihrer Bauform in:
* Maisonette - erstreckt sich über mehrere Etagen und umfasst
meist das oberste Geschoss und den Dachstuhl.
* Souterrainwohnung - der Fußboden der Wohnung befindet sich
unterhalb der Erdoberfläche.
* Penthouse - eine Wohnung, die auf ein anderes Haus aufgesetzt
wurde (in der Schweiz auch Attikawohnung genannt).
* Loft - eine Wohnung, die in einer ehemaligen Industrie- oder
Lagerhalle eingerichtet wurde oder ein Schlafboden oft ohne
Stehhöhe in skandinavischen Ländern.
Eine Einliegerwohnung ist keine Wohnung im eigentlichen Sinn,
sondern "nur" ein von einer Hauptwohnung abgegrenzter Wohnraum
ohne eigene Kochgelegenheit und ohne eigenes Bad.
Neben der Bauform kann eine Wohnung auch anhand ihres Alters
klassifiziert werden. Im allgemeinen werden Wohnungen dann nach
Altbau und Neubau klassifiziert. Eine genaue Abgrenzung gibt es
in dieser Einteilung zwar nicht, jedoch unterscheiden sich
Altbauten von Neubauten durch eine sehr viele höhere Zimmerdecke
(meist über 2,60m), hohe Fenster und dicke Wände. Außerdem
findet sich in Altbauten häufiger ein Parkettboden.
Recht: Artikel 13 1) Die Wohnung ist unverletzlich
Quelle: Wikipedia.de
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