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Die Taufe ist ein grundlegendes christliches Ritual, das
seit der Zeit des Neuen Testaments vollzogen wird und in fast
allen Kirchen und kirchenähnlichen Gemeinschaften den sichtbaren
Eintritt in das Christentum markiert.
Taufähnliche Handlungen gibt es auch außerhalb des Christentums.
Zu beachten ist jedoch nach C.-M. Edsman (aaO, S. 627), dass das
Wort „Taufe“ so stark von der christlichen Tradition geprägt
(ist), dass es nur mit größter Vorsicht auf außerchristliche
Reinigungen oder Waschungen mit Wasser angewandt werden kann.
Die Taufe ist in zwei größere Bereiche aufgeteilt: Unter der
Überschrift Die Taufe im Neuen Testament wird die Taufe anhand
des Neuen Testaments behandelt. Unter der Überschrift Die Taufe
in Gemeinden und Kirchen wird die Taufe anhand konfessioneller
Traditionen oder Gepflogenheiten behandelt.
Die Taufe im Neuen Testament
Die so genannte Johannestaufe
Die erste Taufe, die im Neuen Testament erwähnt wird, ist die
Taufe durch Johannes. Er erhielt deshalb auch den Beinamen
Täufer. Die Johannes-Taufe geschah im Wasser des Jordans, war
mit einem Sündenbekenntnis und innerer Umkehr (Buße) verbunden
und hatte die Vergebung der Sünden zum Ziel (Matthäus 3,6,
Markus 1,4f, Lukas 3,3ff.).
Jesus ließ sich nach den übereinstimmenden Berichten der
Evangelien im Alter von etwa 30 Jahren von Johannes taufen.
Einem anfänglichen Widerstand des Täufers gegen das Taufbegehren
des Nazareners, den dieser mit seiner Unwürdigkeit begründet,
begegnet Jesus mit der Aussage: Es ist uns geboten alle
Gerechtigkeit zu erfüllen. Auch einige der späteren Jünger und
Apostel wurden von Johannes getauft und anschließend auf Jesus,
das Lamm Gottes, das die Sünde der Welt trägt, aufmerksam
gemacht. In der Folgezeit tauften nach Johannes 4,1ff sowohl die
Anhänger des Johannes als auch die Jünger Jesu.
In Apostelgeschichte 19,1-7 wird von der Begebenheit berichtet
wo Paulus in Ephesus auf Jünger von Johannes dem Täufer trifft.
Er fragt sie, welche Taufe sie empfangen hätten. Nachdem sie von
ihrer Johannes-Taufe berichtet hatten, erklärt Paulus ihnen,
dass Johannes mit einer Taufe der Buße getauft habe und dazu
aufgerufen habe, dass das Volk an den glauben solle, der nach
ihm kommen werde, nämlich an Jesus Christus. Daraufhin ließen
sich die Jünger des Johannes auf den Namen Jesus taufen.
Taufe in der Urgemeinde
Das Matthäus-Evangelium endet mit dem so genannten Taufbefehl
Christi:
„Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum
gehet hin und lehret (wörtlich: machet zu Jüngern) alle Völker
und taufet sie auf (wörtlich: in) den Namen des Vaters und des
Sohnes und des heiligen Geistes, und lehret sie halten alles,
was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle
Tage bis an der Welt Ende.“
– Evangelium nach Matthäus 28,18-20
Am Tage zu Pfingsten wurde dieser Taufbefehl in die Tat
umgesetzt:
In seiner Pfingstpredigt ruft Petrus öffentlich zur Taufe auf.
Er nennt als Voraussetzung die Umkehr und verheißt denen, die
umkehren und sich taufen lassen, die Vergebung der Sünden und
den Empfang des Heiligen Geistes:
„Tut Buße und lasse sich ein jeglicher taufen auf den Namen Jesu
Christi zur Vergebung der Sünden, so werdet ihr empfangen die
Gabe des Heiligen Geistes. Denn euch und euren Kindern gilt
diese Verheißung, und allen, die fern sind, so viele der Herr,
unser Gott, herzurufen wird.“
– Apostelgeschichte des Lukas 2,38+39
.
In Apostelgeschichte 8,38 wird der Kämmerer der äthiopischen
Kandake von Philippus nach seinem biblischen Verständnis
gefragt. Der Kämmerer antwortet mit: Wie kann ich, wenn mich
nicht jemand anleitet und nachdem ihm das Evangelium von Jesus
gepredigt wurde, wird er durch Philippus getauft.
Paulus lehrt im (Römerbrief 6,3ff) die Taufe als Begrabenwerden
und Neuwerdung des Lebens, es ist ein Bild des Begräbnisses und
der Auferstehung Jesu. Hier handelt es sich um einen bedeutsamen
Beleg für die ursprüngliche Praxis der Taufe durch Untertauchen.
Auffällig bei den neutestamentlichen Taufberichten ist, dass die
Taufe nicht ausdrücklich auf den „Namen des dreieinigen Gottes“
vollzogen wurde, sondern allein auf den Namen Jesus.
Wesen der Taufe
In der Taufe wird der Täufling gemäß der Lehre des Apostels
Paulus in Christi Tod getauft und mit Christus „begraben in den
Tod“. Der Vollzug der Taufe bezeichnet damit die sicht- und
erlebbare Schwelle zwischen dem alten Sein des Menschen in der
Sünde und dem neuen Sein seines Lebens in Christus. Ihr Wasser
tötet und schenkt Leben zugleich. Mit ihr erhält der Getaufte
Anteil an Christi Auferstehung (vgl. Römer-Brief, Kapitel 6).
Gleichzeitig wird er Teil des universalen Leibes Christi durch
die Taufe im heiligen Geist (1.Korinther 12,13). Die Taufe ist
Ausdruck des göttlichen Versöhnungshandelns durch Kreuz und
Auferstehung Christi. Wie dieses in Christus ein für allemal zum
Heil der Welt geschehen ist, so geschieht auch die Taufe zum
Heil des Täuflings und ist einer Wiederholung nicht bedürftig.
Die Bibel lehrt jedoch in Apostelgeschichte 19,3-5 eine
nochmalige Taufe, wenn nicht im Namen Jesus getauft wurde. Der
Glaube muss zum Erlangen des Heils dazu kommen. Als Geschehen im
Heiligen Geist macht sie ihn der Rechtfertigung teilhaftig und
bezweckt zugleich den Wandel in einem neuen Leben, das von der
Knechtschaft in die Freiheit der Kinder Gottes und von der Sünde
in den Dienst der Gerechtigkeit und in die Heiligung führt.
Etymologie
Das griechische Wort für taufen im Neuen Testament ist baptízein
(βαπτίζειν). In der profangriechischen Literatur und in der
Septuaginta findet sich dieses Wort nicht. Eine Ausnahme bildet
lediglich die Verwendung des Begriffes baptismos bei Josephus in
seinen Altertümern, Kapitel XVIII, Zeile 117. Er verwendet ihn
in Zusammenhang seines Berichtes über Johannes den Täufer.
In der ersten germanischen Bibelübersetzung, der gotischen Bibel
von Wulfila aus dem 4. Jahrhundert, wird baptizein mit daupjan
übersetzt, das ebenso wie das griechische Wort „eintauchen“
bedeutet und durch die spezifische christliche Bedeutung „durch
Untertauchen zum Christen machen“ eine Lehnbedeutung bekam, die
z.B. im Deutschen taufen, (althochdeutsch toufen) und
schließlich die ursprüngliche Bedeutung ganz ersetzte. Das
Englische übersetzt baptizein mit baptize oder christen, das
Schwedische und Isländische mit kristna (von christianisieren).
Dem Wort daupjan entsprechen altnordisch deypa, altenglisch
dyppan, althochdeutsch toufen, die alle in etymologischer
Verwandtschaft zu dem Wort „tief“ stehen.
Die Taufe in Gemeinden und Kirchen
Taufritus
Das wesentliche, äußerlich sichtbare Element der Taufe ist
Wasser.
Im Urchristentum geschah die Taufe durch vollständiges
Untertauchen des Täuflings. Diese Taufform, die das
Begrabenwerden und Auferstehen mit Jesus Christus bewirkt
(sakramental) bzw. symbolisiert (zeichenhaft), wird heute noch
in den Ostkirchen, bei Baptisten und vielen anderen Freikirchen
sowie in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
und bei den Zeugen Jehovas praktiziert. Das nebenstehende Bild
zeigt ein Taufbecken aus der Zeit der Frühen Kirche, das dieser
ursprünglichen Taufform diente.
In der römischen Kirche war das Untertauchen bis etwa zum 12.
Jahrhundert durchaus eine übliche Taufform, im Mittelalter
verbreitete sich das Übergießen anstelle des Untertauchens.
Schon in der frühmittelalterlichen fränkischen Kirche und sicher
auch in Teilen Italiens war das Übergießen allerdings gängige
Praxis, wie die erhaltenen Bilddarstellungen seit dem 4. Jh. und
die archäologischen Befunde zeigen. In der Folgezeit wurde in
verschiedenen Kirchen das Übergießen des Täuflings auf das
Besprengen mit Wasser reduziert, wobei bloßes Besprengen nach
katholischen Kirchenrecht zu einer ungültigen Taufe führt und
bei einer Konversion in der Regel wiederholt werden muss.
Als Nottaufe existierte die Taufe durch Übergießen oder
Besprengen bereits im zweiten Jahrhundert. Sie wurde in
Situationen praktiziert, in denen das Untertauchen des Täuflings
nicht möglich war (Krankheit, Todesgefahr, Verfolgung). Die
Deutsche Bischofskonferenz hat in diesem Zusammenhang erklärt:
„Man kann durch Untertauchen oder durch Übergießen taufen. Die
Taufe durch Untertauchen ist besser geeignet, die Teilnahme am
Tod und an der Auferstehung Christi auszudrücken. In unseren
Verhältnissen wird es im allgemeinen bei der Taufe durch
Übergießen bleiben.“ Die Ostkirchen halten allerdings auch bei
Kleinkindern an der Taufe durch Untertauchen fest, führen sie
aber erst durch, wenn das neugeborene Kind kräftig genug ist.
Die Täufer tauften bis auf wenige Ausnahmen noch durch
Übergießen. Die Mennoniten (Ausnahme: Mennoniten-Brüdergemeinden),
die in direkter Weise aus dieser Bewegung hervorgegangen sind,
praktizieren ebenfalls diese Taufform. Die Baptisten führten im
protestantischen Bereich die Taufe durch Untertauchen wieder
ein. Sie wird heute in den meisten taufgesinnten
Kirchengemeinschaften in dieser Form praktiziert.
|
Taufform |
Kirchengemeinschaft |
|
Untertauchen |
Baptisten | Brüderbewegung |
Calvary Chapel | Freie evangelische Gemeinde |
Elim-Gemeinden | Jesus-Freaks | Kirche des Nazareners |
Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage |
Mennoniten-Brüdergemeinde | Orthodoxe Kirche |
Pfingstler | Siebenten-Tags-Adventisten | Zeugen Jehovas
| Gemeinde Christi |
|
Übergießen |
Altkatholische Kirche | Anglikanische Kirche |
Evangelisch-lutherische Kirchen |
Evangelisch-methodistische Kirche |
Evangelisch-reformierte Kirche | Mennoniten |
Neuapostolische Kirche | Römisch-katholische Kirche |
Die Gültigkeit einer
Taufe hängt bei den meisten Kirchen nicht von der Konfession des
Täuflings oder Taufenden ab. Die Klärung dieser Frage erfolgte
in der Geschichte der Alten Kirche im so genannten
Ketzertaufstreit. Von den meisten Kirchen anerkannt wird eine
Taufe, die vollzogen ist
* auf den Namen des dreieinigen Gottes (z.B. 'ich taufe dich auf
den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes').
Eine interessante Variante bietet hier die Taufpraxis mancher
freikirchlicher Kreise, die unter Berufung auf die in der
Apostelgeschichte erwähnten Taufberichte (z.B. Apg. 2,38; 10,48;
19,5 u.a.) ausschließlich auf den Namen Jesus taufen; der im
Taufbefehl Christi genannte Name des Vaters und des Sohnes und
des Heiligen Geistes sei gemäß diesen Taufberichten der Name
Jesus.
* durch Untertauchen oder Begießen (in taufgesinnten
Freikirchen, insbesondere bei den Baptisten, oft nur durch
Untertauchen)
* mit der richtigen Intention. Die Intention muss lediglich
darin bestehen zu tun, was die Kirche in der Taufe tut. Ein
tiefer gehendes theologisches Verständnis der Taufe durch den
Taufenden ist nicht nötig.
Die Taufe wird in der Regel von einem Geistlichen durchgeführt,
im Notfall kann (und muss) jeder Laie eine gültige Taufe spenden
(Nottaufe); nach römisch-katholischem und
evangelisch-lutherischem Verständnis kann die Nottaufe sogar
durch einen Nichtchristen gespendet werden.
Bei manchen Freikirchen (insbesondere Baptisten,
Siebenten-Tags-Adventisten und Pfingstgemeinden) hängt die
Gültigkeit einer Taufe auch davon ab, ob der Täufling sich
bewusst für die Taufe entschieden hat. Christen, die als
Säuglinge getauft wurden, gelten dort als ungetauft. Sie werden,
sofern sie sich zum christlichen Glauben bekennen, dennoch als
Mitchristen anerkannt, aber nicht immer zur Teilnahme am
Abendmahl zugelassen.
Kindertaufe - Gläubigentaufe
In der Taufpraxis der verschiedenen Konfessionen wird zwischen
zwei Taufen unterschieden:
* Säuglings- bzw. Kindertaufe und
* Erwachsenen- bzw. Gläubigentaufe.
Die Säuglingstaufe steht dafür, dass dem „im Glauben der Kirche“
getauften Kind die Gnade Gottes „ohne Verdienst“ geschenkt wird.
In der Taufe geht es hier vor allem um den Zuspruch der
bedingungslosen Gnade Gottes.
Die Gläubigentaufe auf der anderen Seite setzt den Akzent auf
die persönliche Entscheidung eines Menschen, mit der er sich
öffentlich zu Jesus Christus und seiner Kirche bekennt. Kirchen,
die ausschließlich die Gläubigentaufe praktizieren, lehren
ebenfalls die bedingungslose Gnade Gottes, die allen Menschen
ohne Verdienst gilt. Die Säuglingstaufe wird von ihnen vor allem
aber deswegen abgelehnt, weil Gnade ein Geschenk der Liebe
Gottes ist. Geschenke können angenommen oder abgelehnt werden.
Die Taufe ist nach diesem Verständnis die positive Antwort auf
das Gnadengeschenk Gottes in Jesus Christus. Vertreter der
Gläubigentaufe verweisen in dem Zusammenhang auf die
Apostelgeschichte: Die nun sein (erg.: des Petrus) Wort
annahmen, ließen sich taufen (Apostelgeschichte 2,41a).
In Kirchen, bei denen die Säuglingstaufe die Regel ist, werden
allerdings auch Gläubigentaufen vollzogen. Verschiedene
taufgesinnte Kirchen (zB Freie evangelische Gemeinden) nehmen
als Säugling getaufte Menschen auf, wenn diese ein Bekenntnis zu
Jesus Christus ablegen und damit - gewissermaßen nachträglich -
ihre Säuglingstaufe gültig machen. Sie erwarten von ihnen
jedoch, dass sie grundsätzlich die Gläubigentaufe als biblische
Taufe akzeptieren und ihre Kinder nicht taufen lassen.
Katholische/Evangelische Tauffeier
In den evangelischen und katholischen Kirchen wird der Täufling
nach seinem Taufbegehren und Glaubensbekenntnis gefragt (siehe
auch Abrenuntiatio diaboli) und erst aufgrund seines
Bekenntnisses getauft. Da heute in der Regel Säuglinge getauft
werden, antworten Eltern und Paten stellvertretend für das Kind
auf diese Fragen. Folgende Riten schließen sich an: Die Übergabe
der an der Osterkerze entzündeten Taufkerze mit den Worten
Empfange das Licht Christi (die Taufe hieß in der Alten Kirche
auch griech. phôtismós „Erleuchtung“). In der katholischen
Kirche (sowohl römisch-katholisch als auch anglikanisch
(optional) und orthodox) folgt die Salbung mit Chrisam, die auf
die Salbung der Könige, Priester und Propheten im Alten
Testament und auf den Christus-Namen verweist. Es kann ggf.
danach ein weißes Kleid überreicht werden (Taufkleid), als
Symbol der Reinheit und Unschuld in Christus (vgl. Weißer
Sonntag). Zum Schluss wird mit dem Effata-Ritus für die Öffnung
der Sinne des Täuflings für Gottes Gebote und seinen/ihren Mund
für das Lob Gottes gebetet.
Die Taufe soll im normalen Gemeindegottesdienst stattfinden.
Typischerweise wird an der entsprechenden Stelle im
Gottesdienstablauf (vor oder nach der Predigt) zunächst ein
Tauflied gesungen. Zur Erinnerung an ihre eigene Taufe spricht
dann die gesamte Gemeinde das apostolische Glaubensbekenntnis.
Taufbefehl und - bei Taufen vor dem Konfirmationsalter -
Kinderevangelium werden gelesen. Eltern und Paten werden
gefragt, ob sie auch gewillt sind, das Kind im christlichen
Glauben zu erziehen und antworten „Ja, mit Gottes Hilfe!“.
Täuflinge ab dem Konfirmationsalter werden stattdessen selbst
gefragt, ob sie sich taufen lassen möchten. Auf die Frage des
Liturgen „Wie heißt das Kind?“ wird der Name genannt und
anschließend die Taufe vollzogen. Dazu kann eine Glocke geläutet
werden. Meist erhält der Täufling einen Taufspruch, der ihn auf
seinem Lebensweg begleiten soll. In Erinnerung an das Jesuswort
„Ich bin das Licht der Welt“ wird auch häufig eine Taufkerze an
der Osterkerze entzündet, die der Täufling mit nach Hause nimmt.
Es folgt die Segnung der Eltern und Paten. Häufig begrüßt zum
Abschluss ein Mitglied des Leitungsorgans (Kirchenvorstand bzw.
Presbyterium) der Kirchengemeinde den Täufling als neues
Gemeindeglied.
Die Taufe wird mitsamt dem Taufspruch in die Kirchenbücher
eingetragen.
Im Falle der Säuglingstaufe gibt die spätere Konfirmation dem
Täufling die Möglichkeit, selbst noch einmal seine Zugehörigkeit
zum christlichen Glauben zu bekräftigen. Seit die Konfirmation
zunehmend nicht mehr als Voraussetzung für die
Abendmahlsteilnahme verstanden wird, liegt bei ihr der
Schwerpunkt wieder stärker auf dieser Bekräftigung.
Baptistische Tauffeier
Für die baptistische Tauffeier gibt es keine vorgeschriebene
Liturgie. In der Regel hat sie jedoch folgenden Ablauf: Der
Täufling berichtet vor der versammelten Gemeinde von seinem Weg
zum christlichen Glauben und bekennt sich mit eigenen Worten zu
Jesus Christus als seinem Herrn und Erlöser. Oft schließt sich
an das persönliche Zeugnis das gemeinsam gesprochene
Apostolische Glaubensbekenntnis an. Danach steigt der Täufling
(meist weiß gekleidet) in das Baptisterium oder - sofern die
Taufe im Freien stattfindet - in das Gewässer, wo bereits der
Täufer (Pastor oder Gemeindeältester) auf ihn wartet. Der
Taufbegleiter verliest den Taufspruch (ein für den Täufling
persönlich ausgesuchtes Bibelwort). Daraufhin wird der Täufling
durch einmaliges Untertauchen auf den Namen des dreieinigen
Gottes (und / oder auf den Namen Jesus) getauft. Täufer und
Täufling begeben sich in die Umkleideräume, während die Gemeinde
in frei gesprochenen Gebeten für die erlebte Taufe dankt und
gleichzeitig für den Täufling Gottes Segen erbittet.
Anschließend wird der Getaufte unter Handauflegung von den
Ältesten der Gemeinde gesegnet und in die Gemeinde aufgenommen.
Eine Abendmahlsfeier kann den Taufgottesdienst beschließen.
Die Siebenten-Tags-Adventisten praktizieren den Taufgottesdienst
in sehr ähnlicher Weise.
Ökumenische Diskussion
In der aktuellen ökumenischen Diskussion wird der alle Christen
verbindende Charakter der Taufe betont. So heißt es in einer
Erklärung zum Kirchenverständnis, die 2006 auf der 9.
Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen verabschiedet
wurde: „Durch Gottes Gnade macht die Taufe sichtbar, dass wir
zueinander gehören, auch wenn einige Kirchen noch nicht in der
Lage sind, andere als Kirchen im vollen Wortsinn anzuerkennen.“
Dabei wird der Brückenschlag auch zu denjenigen Christen
versucht, die keine Wassertaufe praktizieren. Die
Kompromissformel lautet: „das gemeinsame Grundmuster einer in
der Taufe gründenden christlichen Initiation“.
Schon am 26. März 1996 wurde in Düsseldorf die „Vereinbarung der
Evangelischen Kirche im Rheinland zwischen dem Erzbistum Köln
sowie den Bistümern Aachen, Essen, Münster und Trier zur
gegenseitigen Anerkennung der Taufe“ von den damaligen leitenden
Geistlichen unterzeichnet. Absicht dieser Übereinkunft war und
ist es, die in Christus gegebene Einheit in der Taufe deutlicher
zum Ausdruck zu bringen und Unstimmigkeiten über den gültigen
Vollzug der Taufe in Zukunft möglichst auszuschließen.
Zusammenfassung
Manche Kirchen verstehen die Taufe als Sakrament, welche die
Reinigung von der Sünde, die Eingliederung in den gestorbenen
und auferstandenen Christus sowie die Neugeburt zur
Gotteskindschaft bezeichnet und bewirkt. Andere sehen in ihr
eher eine symbolträchtige Handlung, die die genannten Vorgänge
nicht bewirkt, sondern lediglich bezeichnet.
Auch in der Taufpraxis unterscheiden sich die verschiedenen
christlichen Kirchengemeinschaften. Während in vielen Kirchen
die Taufe unmündiger Kinder die Regel ist, werden in anderen
Kirchen ausschließlich solche getauft, die die Taufe persönlich
begehren. Auch in formaler Hinsicht unterscheiden sich die
Taufpraxis der christlichen Kirchen. Während die einen in der
Regel den Täufling mit Wasser übergießen oder besprengen, wird
bei den anderen der zu Taufende vollständig in Wasser
eingetaucht. Die verwendete Taufformel weist in der Praxis der
verschiedenen Kirchen ebenfalls Unterschiede auf. Es wird sowohl
auf den (oder in den bzw. im ) Namen des Vaters und des Sohnes
und des Heiligen Geistes getauft als auch (nach dem Vorbild der
Apostelgeschichte) auf den Namen Jesus.
Rechtliche Bedeutung
Innenrecht der Religionsgemeinschaft („Kirchenrecht“)
In vielen Religionsgemeinschaften begründet die Taufe in
kirchenrechtlicher Hinsicht die Mitgliedschaft des Getauften in
der Ortsgemeinde und zugleich der Religionsgemeinschaft. So
bestimmt etwa § 6 S. 1 des Kirchenmitgliedschaftsgesetz der EKD:
Die Kirchenmitgliedschaft wird durch die Taufe in einer
Kirchengemeinde, die einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche
in Deutschland angehört, erworben.
Die Voraussetzungen der Taufe sind in den evangelischen
Landeskirchen in den Lebensordnungen geregelt, in der
römisch-katholischen Kirche im Codex Iuris Canonici (Buch 4:
Heiligungsdienst der Kirche − Can. 849 ff.).
Die Taufe ist eine Amtshandlung, die meist in die Kirchenbücher
einzutragen ist (Beurkundung). So bestimmt es etwa Art. 10 Abs.
1 S. 1 der Kirchlichen Lebensordnung „Taufe“ in Verbindung mit §
1 der Kirchenbuchordnung der Evangelischen Landeskirche in
Baden. In das Taufbuch werden dabei neben dem Datum und Angaben
zu Taufendem und Täufling auch der Taufspruch angegeben (§ 9).
Über die Taufe wird ein Taufschein ausgestellt (vgl. etwa Art.
10 Abs. 2 der genannten Lebensordnung).
Staatliches Recht („Staatskirchenrecht“)
Neben dieser kirchenrechtlichen Bedeutung der Taufe kann sie
auch Rechtsfolgen für die staatliche Rechtsordnung haben.
Inwieweit der Staat die durch Taufe begründete
Kirchenmitgliedschaft anerkennt, regelt das (weltliche)
Staatskirchenrecht. In Deutschland ist es dem Staat auf Grund
der Trennung von Staat und Kirche und seiner weltanschaulichen
Neutralität verwehrt, zu bestimmen, wer einer Kirche angehört.
Die mitgliedschaftliche Zugehörigkeit zu einer
Religionsgesellschaft ordnet diese vielmehr nach Art. 137 Abs. 3
WRV in Verbindung mit Art. 140 GG als eigene Angelegenheit
selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden
Gesetzes (BVerfGE 30, 415 - Mitgliedschaftsrecht). Anders sieht
es aber dann aus, wenn die Religionsgemeinschaften vom Staat
abgeleitete Befugnisse wahrnehmen oder das staatliche Recht an
die Mitgliedschaft Rechtsfolgen knüpft (z.B.
Kirchensteuereinzug). Dann nämlich ist die negative
Religionsfreiheit des Mitglieds, also das Grundrecht, einer
Religion nicht anzugehören, gegen das Selbstbestimmungsrecht der
Religionsgemeinschaft abzuwägen. Das Bundesverfassungsgericht
sieht aber durch die Taufe und die staatlichen
Kirchenaustrittsgesetze der Länder sichergestellt, dass niemand
gegen seinen Willen im staatlichen Recht als Mitglied einer
Religionsgemeinschaft behandelt wird. Dies gelte auch für die
Kindstaufe, wo die sorgeberechtigten Eltern für ihre Kinder
handelten. Im Ergebnis erkennt das staatliche Recht also die
durch Taufe begründete Mitgliedschaft auch da an, wo daraus
Rechte oder Pflichten im staatlichen Bereich folgen.
Taufe durch den Heiligen Geist
Pfingstlerische und charismatische christliche Kirchen betonen
neben der sichtbaren, äußeren Taufhandlung besonders die Taufe
durch den Heiligen Geist. Als Beispiel aus dem Neuen Testament
wird Pfingsten genannt: Der Heilige Geist verleiht den Christen
mit der Geistestaufe unter anderem die Fähigkeit der Glossolalie,
d.h. in ihnen unbekannten Sprachen zu reden. Nichtcharismatische
Kirchen sehen in der Taufe durch den Heiligen Geist eher eine
innere Wandlung als eine nach außen sichtbare Veränderung.
Ein ähnlicher Vorgang wird in der Neuapostolischen Kirche neben
der Wassertaufe und dem Abendmahl als drittes Sakrament
gespendet: Die „Heilige Versiegelung“ durch einen ordinierten
Apostel lässt den heiligen Geist durch den Ritus der
Handauflegung in den Gläubigen überströmen und verleiht ihm
damit den Status der Gotteskindschaft.
Vor allem in Kreisen des Dispensationalismus, d.h. in denen die
Bibel heilsgeschichtlich eingeteilt wird, wird die Geistestaufe
als „ein“ Ereignis mit der Wiedergeburt gesehen. Dies wird vor
allem in den Bibelstellen in 1Kor 12,13 und Apg 11,1-18;
deutlich.
Quelle: Wikipedia.de
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