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Der Begriff Hochzeit ['hoxtsait], von mittelhochdeutsch:
hoch(ge)zit hohes kirchliches oder ziviles (weltliches) Fest,
Hochzeitsfeier, bezeichnet:
* die Zeremonie und Feier der Eheschließung oder Begründung
einer anderen Lebenspartnerschaft, siehe Heirat
* im weiteren Sinne auch die entsprechenden Jahrestage wie
Goldene Hochzeit, siehe Hochzeitstag
* in der Druckersprache: ein doppelt gesetztes Wort oder eine
doppelt gesetzte Zeile
* in der Fahrzeugfertigung: den Zeitpunkt, an dem die Karosserie
mit der Antriebseinheit verbunden wird
* eine Spielart beim Doppelkopf
* das fünfte Studioalbum der Potsdamer Mittelalter-Metal-Band
Subway to Sally, siehe Hochzeit (Album)
In der Aussprache ['hoixtsait], häufig verdeutlichend mit
Bindestrich geschrieben, bezeichnet der Begriff:
* ein Synonym für die Metapher Blütezeit, also eine Hauptphase
einer Epoche, zum Beispiel die Hoch-Zeit des römischen Reiches
Die Heirat
ist ein mit dem Ritualen der Trauung verbundener formeller
Beginn der Ehe zwischen zwei Personen, im allgemeinen zwischen
Mann und Frau. Der Begriff Heirat wird in den meisten EU-Staaten
auch auf gleichgeschlechtliche Paare (sog. Homo-Ehe) angewandt,
ob dies nun in der deutschen oder schweizerischen Rechtsform der
Lebenspartnerschaft/Partnerschaft oder, wie in anderen Ländern
möglich auch in Form einer Ehe zwischen zwei Männern oder zwei
Frauen geschieht.
Heirat, Hochzeit
und Ehe
• Heirat: Überbegriff für Ehe und Hochzeit sowie die damit
verbundenen Regeln.
• Ehe: Die Institution selbst, die lebenslange Partnerschaft
zwischen zwei Personen.
• Hochzeit oder Trauung: Das öffentliche Ritual, das zur Ehe
(bzw. Lebenspartnerschaft) führt.
Vor 1800 waren die meisten Partner zum Zeitpunkt der Hochzeit
Junggesellen und Jungfrauen. In Traueintragungen im Kirchenbuch
wurde im allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für
die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil
überzeugt war. War er das, so wurde die Braut als "Deflorata"
oder gar "Impraegnata" bezeichnet, und die Trauung fand "auf
Verordnung" bzw. "in der Stille statt", wobei dann oft der Name
des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter
Punkt).
Bedeutung der Heirat
Die Heirat begründet die eheliche (bzw.
lebenspartnerschaftliche) Beziehung und den Beginn umfangreicher
sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den
dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen.
Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe
(bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern
zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt.
In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen
werden (d. h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie
vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine
unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene
durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen
Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln). Es gelten klar
definierte Regeln, nach denen die Heiraten initiiert werden
dürfen.
Die Heirat wurde früher in Deutschland auch gerichtlich
angeordnet, wenn eine Frau schwanger war und der Vater des
Kindes nicht heiraten wollte. So sollte verhindert werden, dass
Frauen der Schutz der Ehe fehlt.
Hochzeit bzw. Trauung
Die Schließung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft wird auch als
Hochzeit oder Trauung bezeichnet. Dabei wird öffentlich und in
der Regel vor Zeugen die dauerhafte und exklusive Beziehung
bestätigt. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die
Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität
etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen
Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.
In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine
kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen
längeren Zeitraum statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von
einer gradualistischen Annäherung an die Ehe.
Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut bzw. Bräutigam
betrachtet werden.
Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller
Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift,
Bräutigamsgabe). Diese gehören in vielen Fällen zu den
wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines
Individuums.
Heirat von Minderjährigen
Gemäß § 1303 BGB soll die Ehe nicht vor der Volljährigkeit
eingegangen werden. Auf Antrag kann das Familiengericht von
dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn ein Antragsteller das
16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte
volljährig ist. Jedoch muss das Vormundschaftsgericht
einverstanden sein. Die Eltern haben lediglich ein
Widerspruchsrecht aus triftigem Grund.
Traditionelle Bedeutung von Hochzeitsjubiläen
Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer
erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen
sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene
Hochzeit nach 50 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen
schwanken je nach Region.
Quelle: Wikipedia.de
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