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Hochzeit


Der Begriff Hochzeit ['hoxtsait], von mittelhochdeutsch: hoch(ge)zit hohes kirchliches oder ziviles (weltliches) Fest, Hochzeitsfeier, bezeichnet:

* die Zeremonie und Feier der Eheschließung oder Begründung einer anderen Lebenspartnerschaft, siehe Heirat
* im weiteren Sinne auch die entsprechenden Jahrestage wie Goldene Hochzeit, siehe Hochzeitstag
* in der Druckersprache: ein doppelt gesetztes Wort oder eine doppelt gesetzte Zeile
* in der Fahrzeugfertigung: den Zeitpunkt, an dem die Karosserie mit der Antriebseinheit verbunden wird
* eine Spielart beim Doppelkopf
* das fünfte Studioalbum der Potsdamer Mittelalter-Metal-Band Subway to Sally, siehe Hochzeit (Album)

In der Aussprache ['hoixtsait], häufig verdeutlichend mit Bindestrich geschrieben, bezeichnet der Begriff:

* ein Synonym für die Metapher Blütezeit, also eine Hauptphase einer Epoche, zum Beispiel die Hoch-Zeit des römischen Reiches

Die Heirat ist ein mit dem Ritualen der Trauung verbundener formeller Beginn der Ehe zwischen zwei Personen, im allgemeinen zwischen Mann und Frau. Der Begriff Heirat wird in den meisten EU-Staaten auch auf gleichgeschlechtliche Paare (sog. Homo-Ehe) angewandt, ob dies nun in der deutschen oder schweizerischen Rechtsform der Lebenspartnerschaft/Partnerschaft oder, wie in anderen Ländern möglich auch in Form einer Ehe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen geschieht.

Heirat, Hochzeit und Ehe
• Heirat: Überbegriff für Ehe und Hochzeit sowie die damit verbundenen Regeln.
• Ehe: Die Institution selbst, die lebenslange Partnerschaft zwischen zwei Personen.
• Hochzeit oder Trauung: Das öffentliche Ritual, das zur Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) führt.
Vor 1800 waren die meisten Partner zum Zeitpunkt der Hochzeit Junggesellen und Jungfrauen. In Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. War er das, so wurde die Braut als "Deflorata" oder gar "Impraegnata" bezeichnet, und die Trauung fand "auf Verordnung" bzw. "in der Stille statt", wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt).
Bedeutung der Heirat
Die Heirat begründet die eheliche (bzw. lebenspartnerschaftliche) Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt.
In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen werden (d. h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln). Es gelten klar definierte Regeln, nach denen die Heiraten initiiert werden dürfen.
Die Heirat wurde früher in Deutschland auch gerichtlich angeordnet, wenn eine Frau schwanger war und der Vater des Kindes nicht heiraten wollte. So sollte verhindert werden, dass Frauen der Schutz der Ehe fehlt.


Hochzeit bzw. Trauung
Die Schließung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft wird auch als Hochzeit oder Trauung bezeichnet. Dabei wird öffentlich und in der Regel vor Zeugen die dauerhafte und exklusive Beziehung bestätigt. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.
In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer gradualistischen Annäherung an die Ehe.
Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut bzw. Bräutigam betrachtet werden.
Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Bräutigamsgabe). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums.

Heirat von Minderjährigen
Gemäß § 1303 BGB soll die Ehe nicht vor der Volljährigkeit eingegangen werden. Auf Antrag kann das Familiengericht von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn ein Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist. Jedoch muss das Vormundschaftsgericht einverstanden sein. Die Eltern haben lediglich ein Widerspruchsrecht aus triftigem Grund.

Traditionelle Bedeutung von Hochzeitsjubiläen
Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region.

Quelle: Wikipedia.de

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